Die juristische Fakultät der Universität Bagdad hat die Doktorarbeit mit dem Titel (Austausch der Mitglieder des Parlaments und seine Auswirkungen auf die parlamentarische Vertretung im Irak) des Studenten Ahmed Abdullah Joudeh im Bereich des öffentlichen Rechts diskutiert, und zwar am Sonntag, den 07.09.2025 im Konferenzsaal der Fakultät.

Die  Prüfungskommission setzte sich aus den geehrten Professoren zusammen:

1- Prof. Dr. Maha Bahjat Younes / Vorsitzende

2- Prof. Dr. Walid Marza Hamza / Mitglied

3- Assoziierter Prof. Dr. Sari Harith Abdul Karim / Mitglied

4- Assoziierter Prof. Dr. Blasim Adnan Abdullah / Mitglied

5- Assoziierter Prof. Dr. Farah jihad Abd alsalam / Mitglied

6- Prof. Dr. Mus’ad Aadel Taleb / Mitglied und Betreuer

Die Dissertation zielte darauf ab, die Philosophie und die Prinzipien zu verstehen, auf denen die irakischen Gesetze zum Austausch von Parlamentsmandaten auf der Grundlage der Verfassung der Republik Irak von 2005 basieren, und sie zu bewerten durch die Analyse der verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Texte, sowie die Untersuchung der Übereinstimmung der praktischen Realität mit diesen Gesetzen und das Maß der Kohärenz dieser Prinzipien untereinander, und sie mit den Prinzipien der vergleichbaren Gesetze anderer Länder in dieser Hinsicht zu vergleichen.

Die Dissertation umfasste zwei Kapitel: Das erste Kapitel befasste sich mit dem Konzept der Mitgliedschaft im Parlament und dem Austausch seiner Mitglieder, und das zweite Kapitel behandelte die Mittel und Verfahren für den Austausch von Mitgliedern des Parlaments sowie die gerichtlichen Einsprüche dagegen. Die Dissertation kam zu mehreren wichtigen Empfehlungen:

1- Die Einladung des Verfassungsausschusses zur Durchführung einer Änderung des Wortlauts des Artikels (49/ Fünftens) der Verfassung der Republik Irak von 2005, die vorsieht, ein Gesetz zu erlassen, das den Austausch von Mitgliedern des Parlaments regelt.

2- Durchführung einer verfassungsmäßigen Änderung des Artikels (93/ Sechstens) der Verfassung der Republik Irak von 2005, um den Präsidenten des Parlaments, seine Stellvertreter und die Mitglieder des Parlaments als diejenigen hinzuzufügen, die vor dem Obersten Gericht der Föderation auf die Anklagen, die gegen sie erhoben werden, stehen sollen, und die ihnen vorgeworfenen Anklagen auf die in Artikel (61/ Sechstens/ b) genannten, die sich auf (das Brechen des Verfassungseids, den Verfassungsbruch und Hochverrat) beziehen.

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Übersetzerin für Deutsch DAF/ DAZ Lehrerin Arbeitet an der Bagdad- Universität

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