Die juristische Fakultät der Universität Bagdad hat am Mittwoch, dem 2. Juli 2025, in der Konferenzhalle der Fakultät die Doktorarbeit mit dem Titel „Die Tendenzen des Staatsrats bei der Entwicklung des Disziplinarsystems im Irak“ der Studentin Saja Karim Saleh im Fachbereich Öffentliches Recht verteidigt.
Die Prüfungskommission bestand aus:
1. Prof. Dr. Walid Marza Hamza (Vorsitzender)
2. Prof. Dr. Banan Salah Abdul Qader (Mitglied)
3. Prof. Dr. Fawaz Khalaf Zahir (Mitglied)
4. Prof. Dr. Maha Bahjat Younis (Mitglied)
5- Prof. Dr. Rasha Abdul Razzaq Jassim (Mitglied)
6- Prof. Dr. Taghreed Muhammad Qadouri (Mitglied und Betreuer)
Die Dissertation hatte zum Ziel, den wesentlichen rechtlichen Prinzipien gerecht zu werden, die der Staatsrat im Irak festgelegt hat. Sie legt dessen verbindliche Auffassungen und endgültigen gerichtlichen Entscheidungen im Disziplinarbereich dar und erstellt einen Leitfaden basierend auf den rechtlichen Grundsätzen des irakischen Staatsrats zur Verhängung von Disziplinarstrafen. Dieser kann von den Mitarbeitern der Untersuchungsabteilungen in den Ministerien des Staates und deren nachgeordneten Behörden verwendet werden.
Die Dissertation bestand aus drei Kapiteln: Im ersten Kapitel wurde die Natur der entwicklungsorientierten Rolle des Staatsrats thematisiert, das zweite Kapitel untersucht deren Auswirkungen auf die Verwaltungsüberprüfung, und im dritten Kapitel werden die Auswirkungen auf die Regeln zur Auferlegung disziplinarischer Sanktionen behandelt.
Die Dissertation enthielt mehrere Empfehlungen, wobei die wichtigsten folgende sind:
1- Der irakische Gesetzgeber sollte die vom irakischen Staatsrat im Bereich der Disziplinierung von Staatsangestellten und im öffentlichen Sektor erlassenen Rechtsgrundsätze übernehmen und durch ergänzende gesetzliche Regelungen, die Änderungen an den im Entwurf des Bundesgesetzes über den öffentlichen Dienst vorgeschlagenen Bestimmungen vornehmen, einbeziehen.
2- Der irakische Gesetzgeber sollte die rechtlichen Bestimmungen für den irakischen Staatsrat präzise festlegen und die Verbindlichkeit der Rechtsgrundsätze, insbesondere der vom Obersten Verwaltungsgericht erlassenen Grundsätze, definieren.
3- Es wird empfohlen, die Unabhängigkeit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse zu organisieren, da dies entscheidend ist, um sicherzustellen, dass die administrativen Untersuchungsverfahren nicht durch Eingriffe präsidialer Stellen oder deren Einfluss beeinträchtigt werden, insbesondere durch Vetternwirtschaft und allgegenwärtige Korruption in den Staatsbehörden. Dadurch kann auch die Arbeit der Ausschüsse verbessert werden.

