Die juristische Fakultät der Universität Bagdad hat am Dienstag, dem 1. Juli 2025, im virtuellen Gerichtssaal der Fakultät die Masterarbeit mit dem Titel „Strafrechtlicher Schutz der Luftumwelt – Eine vergleichende Studie“ der Studentin Hala Ahmed Abdul Aziz im Fachbereich Strafrecht diskutiert.
Der Prüfungsvorstand setzte sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen:
1. Prof. Dr. Sabah Misbah Mahmoud (Vorsitzender)
2. Prof. Dr. Alaa Nasser Hussein (Mitglied)
3. Assist. Prof. Dr. Samer Saadoun Abboud (Mitglied)
4. Assist. Prof. Dr. Qaed Hadi Dahesh (Mitglied und Betreuer)
Die Arbeit hatte zum Ziel, die Luftumwelt maximal zu schützen, indem das Strafrecht neben dem Zivil- und Verwaltungsrecht stärker in den Fokus gerückt wird, um durch strafrechtliche Maßnahmen den bestmöglichen Schutz des Luftelements zu gewährleisten. Die Arbeit bestand aus drei Kapiteln: Im ersten Kapitel wurde der konzeptionelle Rahmen der Luftumwelt behandelt, im zweiten Kapitel der rechtliche Rahmen für den strafrechtlichen Schutz vor Luftverschmutzung und im dritten Kapitel die Formen des strafrechtlichen Schutzes der Luftumwelt. Die Arbeit formulierte mehrere Empfehlungen, wobei die wichtigsten folgende sind:
1– Etablierung spezialisierter Gerichte und Berufung spezialisierter Richter für Umweltfragen, die eine rasche und effektive Anwendung der Umweltgesetzgebung gewährleisten.
2- Das irakische Gesetz Nr. 27 von 2009 zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt sieht eine verhältnismäßige Geldstrafe vor, die auf der Grundlage des Ausmaßes der Gefahr und des Schadens für die Luftumwelt sowie des materiellen Vorteils, den der Täter aus der Verletzung umweltrechtlicher Bestimmungen gezogen hat, festgelegt wird.
3- Erforderlichkeit einer Anpassung der strafrechtlichen Sanktionen aus dem Gesetz Nr. 27 von 2009 zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt, damit sie dem Schweregrad des Verbrechens gerecht werden. Dies soll erreicht werden, indem die Geldstrafe auf mindestens 25.000.000 (fünfundzwanzig Millionen) irakische Dinar und höchstens 50.000.000 (fünfzig Millionen) irakische Dinar erhöht wird, sowie durch die Verhängung von Freiheitsstrafen (Gefängnis) von mindestens fünf Jahren in Fällen, die schwerwiegende Verstöße gegen die Luftumwelt darstellen.

