Am Mittwoch, dem 16. Juli 2025, wurde im virtuellen Hörsaal der juristischen Fakultät der Universität Bagdad die Masterarbeit „Die Problematik der Vielfalt und Stufen des strafrechtlichen Vorsatzes – eine vergleichende Studie“ von Studentin Amneh Ibrahim Alwi im Fach Strafrecht diskutiert. Das Prüfungskomitee bestand aus den folgenden Mitgliedern:

1- Prof. Dr. Nawal Tareq Ibrahim (Vorsitzende)

2- Prof. Dr. Sabah Misbah Mahmoud (Mitglied)

3- Assist. Prof. Dr. Qaed Hadi Dahesh (Mitglied)

4- Prof. Dr. Kazem Abdullah Hussein (Mitglied und Betreuer)

Die Arbeit hatte zum Ziel, auf das Problem der Unzulänglichkeit der allgemeinen Theorie des Vorsatzes aufmerksam zu machen und die Vielfalt und Abstufungen des Vorsatzes zu erläutern, die daraus resultieren. Zudem wurde untersucht, wie eine Vielzahl von Vorsätzen in ein und demselben Delikt entstehen kann, ohne dass diese Unterschiede im rechtlichen Wert zur Folge haben. Dies führt zu einer Verwischung der Grenzen zwischen den Abstufungen des Vorsatzes, was die gerichtliche Anwendung erschwert. Die Arbeit gliederte sich in drei Kapitel: Im ersten Kapitel wurde die strafrechtliche Verantwortlichkeit sowie die Bedeutung des Vorsatzes behandelt, im zweiten Kapitel die Problematik der Vielfalt des Vorsatzes und im dritten Kapitel die Problematik der Abstufung des Vorsatzes.

Die Arbeit beinhaltete mehrere Empfehlungen, darunter die auffälligste:

1. Der irakische Gesetzgeber sollte den Artikel 61 des Strafgesetzbuches Nr. 111 von 1969 über den speziellen Vorsatz als eine Art von Vorsatz ändern, da diese Unterteilung nicht zielführend und oberflächlich ist. Wenn eine Straftat eine bestimmte Kraft mit einer besonderen Absicht erfordert, bedeutet das nur, dass ein krimineller Vorsatz existiert, der auf ein bestimmtes Ziel spezialisiert ist und von Anfang an Teil des kriminellen Vorsatzes ist.

2. Es sollte von den irakischen Gesetzgebern in Erwägung gezogen werden, den Absatz (b/34) des irakischen Strafgesetzbuches Nr. 111 von 1969 zu streichen, der Eventualvorsatz als eine Stufe der Vorsatzformen erwähnt. Diese Streichung würde dazu beitragen, das Strafrechtssystem weniger komplex zu gestalten. Es wird empfohlen, sich auf die zwei grundlegenden Konzepte zur Bestimmung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit – Vorsatz und Fahrlässigkeit – zu konzentrieren.

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Übersetzerin für Deutsch DAF- DAZ Lehrerin Arbeitet bei Bagdad- Universität

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