Am Montag, den 4. August 2025, um 9:00 Uhr fand (im virtuellen) Gerichtssaal der juristischen Fakultät der Universität Bagdad die Diskussion über die Masterarbeit „Die Möglichkeit der Versicherung gegen unrechtmäßige Gefahren“ der Studentin Nargis Ali Mohammed im Bereich Privatrecht statt.

Das Diskussionskomitee besteht aus den Herren:

1- Prof. Dr. Ali Mutashar Abd Al-Sahib / Vorsitzender

2- Prof. Ass. Dr. Hussein Obaid Shawwat / Mitglied

3- Assist. Prof. Dr. Mohammed Ahmed Isa / Mitglied

4- Prof. Dr. Haider Faleh Hasan / Mitglied und Betreuer

Diese Abhandlung hatte zum Ziel, die Legitimität von Versicherungen gegen rechtswidrige Handlungen zu untersuchen. Dabei wurde erörtert, inwieweit es zulässig ist, eine Versicherungsdeckung für Fälle zu gewähren, in denen das Risiko durch eine rechtswidrige Handlung des Versicherungsnehmers entstanden ist. Diese Untersuchung erfolgte einerseits im Lichte des Grundsatzes „der Vertrag ist Gesetz für die Parteien“ und andererseits unter Berücksichtigung der Gerechtigkeitsanforderungen bei der Entschädigung unschuldiger Opfer.

Die Masterarbeit bestand aus drei Kapiteln: Kapitel eins befasste sich mit der Darstellung des Versicherungsrisikos, Kapitel zwei mit der ablehnenden Haltung zur Versicherung gegen unrechtmäßige Gefahren und Kapitel drei mit der unterstützenden Haltung dazu. Die M.A. gab mehrere Empfehlungen ab, wobei die wichtigsten folgende waren:

1- Die Notwendigkeit, die Bedingung der Rechtmäßigkeit der Gefahr zu überdenken, indem sie mit flexiblen Grundsätzen abgegrenzt wird, die ein Gleichgewicht zwischen der Achtung der öffentlichen Ordnung und der Verwirklichung realistischer Gerechtigkeit für die Beteiligten, insbesondere für die Opfer von Handlungen, an denen sie nicht beteiligt waren, herstellen.

2- Die Aufforderung an die Gesetzgeber, eindeutige gesetzliche Ausnahmen zu schaffen, die eine Abdeckung bestimmter unrechtmäßiger Gefahren ermöglichen, vorausgesetzt, der Versicherungsnehmer hat ein Interesse an dem Versicherungsvertrag, das eine unschuldige dritte Partei betrifft.

3- Unterstützung von Richtern, die eine teleologische Auslegung des Ausschlussbereichs in der Versicherung vornehmen und die Rechtmäßigkeit des Deckungszwecks bewerten, anstatt sich lediglich auf die rechtliche Begründung des Risikos zu konzentrieren.

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Übersetzerin für Deutsch DAF- DAZ Lehrerin Arbeitet bei Bagdad- Universität

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