An der Rechtsfakultät der Universität Bagdad wurde die Masterarbeit mit dem Titel „Überwachung der Filialen ausländischer Banken – Eine vergleichende Studie“ der Studentin Fatima Hassoun Alawi im Fachbereich Privatrecht am Mittwoch, den 6. August 2025, im Hörsaal des Mustergerichts der Fakultät verteidigt. Die Prüfungskommission setzte sich aus folgenden Herren zusammen:
1- Prof. Dr. Ali Fawzi Ibrahim / Vorsitzender
2- Assist. Prof. Dr. Rabab Hussein Kashkoul / Mitglied
3- Assist. Prof. Dr. Haifa Mazhar Falehi / Mitglied
4- Assist. Prof. Dr. Khalis Nafi Amin / Mitglied und Betreuer
Das Ziel der M.A ist es, die Art ausländischer Bankfilialen zu erläutern, die Aufsichtsregeln für diese Filialen festzulegen und die zuständigen Behörden für deren interne und externe Kontrolle zu benennen, da sie zur Entwicklung des Bank- und Finanzsektors im Gastland beitragen. Zudem sollte sie Schwachstellen und Mängel in den Aufsichtsregeln identifizieren, um diese zu vervollständigen und die Mängel zu beheben.
Die Arbeit gliederte sich in drei Kapitel: Kapitel eins thematisierte die Natur der Filialen ausländischer Banken, Kapitel zwei die interne Kontrolle dieser Filialen und Kapitel drei die externe Kontrolle. Sie kam weiterhin zu mehreren Empfehlungen, wobei die wichtigsten sind:
1- Laut dem Bankengesetz müssen die Aktivitäten von Filialen ausländischer Banken im Einklang mit den wirtschaftlichen Interessen im Irak stehen, ähnlich wie es die Gesetzgeber in Ägypten, Frankreich und Libanon tun.
2- Änderung des irakischen Bankengesetzes zur Einbeziehung gesetzlicher Regelungen zum Thema interne Kontrolle, insbesondere deren Definition und Organisation, angesichts der Relevanz der internen Kontrolle für das Geschäft von lokalen sowie ausländischen Banken.
3- Änderung des irakischen Bankgesetzes durch Einfügen eines Artikels, der den Compliance-Beauftragten definiert, die erforderlichen Eigenschaften dieser Person beschreibt und ihre Aufgaben detailliert darlegt, da diese Funktion für die Banktätigkeit von Bedeutung ist.

