Eine Dissertation des Studenten Ahmad Salim Dhari mit dem Titel „Die Verantwortung des Wirtschaftsprüfers für seine beruflichen Handlungen – Eine Vergleichsstudie“ wurde am Dienstag, dem 2. September 2025, im Konferenzsaal der Fakultät im Fachbereich Privatrecht von der Rechtsfakultät der Universität Bagdad diskutiert. Die Herren waren Mitglieder der Prüfungskommission:
1- Prof. Dr. Hassan Fadallah Mousa (Vorsitzender des Gremiums)
2- Prof. Dr. Ali Mutashar Abdalsahib (Mitglied)
3- Assist. Prof. Dr. Amer Ghanem Alwan (Mitglied)
4- Assist. Prof. Dr. Andulus Hamid Abd (Mitglied)
5- Assistenzprofessorin Dr. Nada Abd al-Kadim Hussein (Mitglied)
6- Prof. Dr. Jalil Hassan Beshat (Mitglied und Betreuer)
Mit der Dissertation sollte die Verantwortung des Wirtschaftsprüfers in seinem Berufsbereich erklärt und die Natur seiner gesetzlichen Verpflichtungen geklärt werden. Es sollte auch untersucht werden, ob es sich um eine Verpflichtung zur sorgfältigen Ausübung oder zur Zielerreichung handelt. Die Dissertation behandelt drei Kapitel. Im ersten Kapitel wurde die gesetzliche Regelung des Berufs des Wirtschaftsprüfers sowie der Rechnungsprüfung im irakischen Recht und im Vergleichsrecht behandelt. Kapitel zwei befasste sich mit der rechtlichen Stellung des Wirtschaftsprüfers und der Bestimmung der Art seiner zivilrechtlichen Verantwortung. Kapitel drei hingegen widmete sich den Folgen dieser zivilrechtlichen Verantwortung für den Wirtschaftsprüfer. In der Dissertation wurden mehrere Empfehlungen ausgesprochen, wobei die wichtigsten folgende sind:
1- Anpassung der rechtlichen Einstufung des Wirtschaftsprüfers, wie in Artikel (137) des irakischen Gesellschaftsgesetzes beschrieben, und Einführung einer Einstufung, die mit den vergleichbaren Rechtsvorschriften und den in der Dissertation dargestellten Theorien übereinstimmt.
2- Einbeziehung der irakischen Gesetzgebung, insbesondere der Bestimmungen, die die Prüfung der Buchhaltung bestimmter Einrichtungen durch einen Wirtschaftsprüfer vorschreiben oder regeln, sowie Aufnahme der speziellen Pflichten des Wirtschaftsprüfers, wie sie in vergleichbaren Rechtsordnungen, insbesondere der französischen und englischen, enthalten sind.
3- Vorschlag zur Änderung des irakischen Zivilgesetzes in Bezug auf Schadensersatz für materielle und immaterielle Schäden im Rahmen der zivilrechtlichen Berufsverantwortung des Wirtschaftsprüfers.

