Am Donnerstag, dem 18. September 2025, fand im Idealgerichtsraum der Universität Bagdad eine Diskussion über die Masterarbeit von Haider Alaa Abdulhussein mit dem Titel „Die Theorie des menschlichen Stellvertreters bei der Begründung der zivilrechtlichen Haftung für Schäden durch intelligente Maschinen“ statt. Die Prüfungskommission setzte sich zusammen aus:

1- Prof. Dr. Haider Faleh Hassan (Vorsitzender)

2- Prof. Dr. Habib Obeid Murza (Mitglied)

3- Assist. Prof. Dr. Nada Abdelkadhim Hussein (Mitglied)

4- Prof. Dr. Ali Mutashar Abdalsahib (Mitglied und Betreuer)

Die M.A. hatte zum Ziel, die besonderen Merkmale intelligenter Maschinen zu bestimmen, Schwächen der herkömmlichen Theorien zur zivilrechtlichen Haftung für durch diese Maschinen verursachte Schäden aufzuzeigen und die Theorie des menschlichen Vertreters zu untersuchen. Letztere wurde im Rechtsgutachten basierend auf dem Beschluss des Europäischen Parlaments über die Zivilrechtsregeln für Roboter von 2017 als Antwort auf die Schwächen der traditionellen Theorien entwickelt.

Die Arbeit gliederte sich in drei Kapitel: Im ersten Kapitel wurde das Konzept der intelligenten Maschinen thematisiert, im zweiten Kapitel die Bewertung traditioneller Theorien zur Begründung der zivilrechtlichen Haftung für Schäden durch intelligente Maschinen, und im dritten Kapitel die Analyse der Theorie des menschlichen Vertreters bei dieser Haftungsbegründung. Die Arbeit brachte mehrere Empfehlungen hervor, wobei die wichtigsten folgende sind:

1- Sie empfiehlt den irakischen Gesetzgebern, die Erfahrungen europäischer Gesetzgeber zu berücksichtigen, indem die Haftung für fehlerhafte Produkte durch die Einbeziehung intelligenter Systeme unter dem Produktnamen und durch eine verpflichtende Offenlegungspflicht geregelt wird. Dies soll den Antragstellern die Vorlage von Beweisen erleichtern und das Verständnis von Mängeln erweitern, indem der Hersteller auch nach dem Inverkehrbringen intelligenter Maschinen für die mit ihrem Betrieb verbundenen Risiken verantwortlich gemacht wird, da er einen gewissen Einfluss auf deren Funktion hat.

2– Nutzen des Beschlusses des Europäischen Parlaments von 2020 zur zivilrechtlichen Haftung bei Schäden durch KI-Systeme, indem die Verantwortung zwischen den Betreibern der Vorder- und Rückseite intelligenter Systeme aufgeteilt wird. Die Haftung soll auf objektiven Grundlagen basieren, ergänzt durch eine verpflichtende Versicherung und einen zusätzlichen Entschädigungsfonds.

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Übersetzerin für Deutsch DAF- DAZ Lehrerin Arbeitet bei Bagdad- Universität

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