Die juristische Fakultät der Universität Bagdad hat die Masterarbeit mit dem Titel (Die Verantwortung, die aus Garantieschreiben entsteht), des Studenten Osama Samir Zenad, im Bereich des Privatrechts, am Mittwoch, dem 3. September 2025, im Saal des Modellgerichts an der Fakultät diskutiert.
Das Diskussionskomitee bestand aus den folgenden Professoren:
1- Prof. Dr. Ali Mutschar Abd Al-Sahib / Vorsitzender
2- Prof. Dr. Jamal Abd Kazem Yasin / Mitglied
3- Ass. Prof. Dr. Nasrin Ghanem Hanoon / Mitglied
4- Prof. Dr. Haider Faleh Hassan / Mitglied und Betreuer
Die Masterarbeit hatte zum Ziel, aufzuzeigen, in welchem Ausmaß eine Kombination der allgemeinen Regeln der zivilrechtlichen Haftung, sowohl vertraglicher als auch deliktischer Natur – mit dem Garantiepapier als Mittel zur Sicherstellung und zum Bankkredit möglich ist. Außerdem sollte demonstriert werden, wie diese Regeln modifiziert werden können, um Konflikte zu klären, die möglicherweise zwischen den Personen des Garantiepapiers entstehen und eine Entschädigung nach diesen Haftungsvorschriften erfordern.
Die Arbeit umfasste zwei Kapitel: Das erste Kapitel behandelte den allgemeinen Rahmen der zivilrechtlichen Verantwortung, die aus Garantiebriefen entsteht, und das zweite Kapitel die Fälle, in denen die zivilrechtliche Verantwortung aus Garantiebriefen entsteht.Die Arbeit kam zu mehreren Empfehlungen, von denen die wichtigsten sind:
1. Dem irakischen Ministerium für Planung wird in Abstimmung mit dem Ministerrat vorgeschlagen, die Richtlinien zur Ausführung staatlicher Verträge Nr. 2 aus dem Jahr 2014 zu ändern, insbesondere die daran angehängten Bestimmungen Nr. (17) sowie die daraus abgeleiteten Standarddokumente. Der Begriff „Bankgarantie“ sollte überall durch „Garantieschreiben“ ersetzt werden, da ersteres eine abhängige Verpflichtung darstellt, die der Bank erlaubt, sich von der Zahlung des Garantiebeitrags zu lösen, während letzteres unabhängig ist und die Bank verpflichtet, ihrer Verpflichtung nachzukommen, sobald die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind.
2. Es wird dem irakischen Gesetzgeber vorgeschlagen, folgenden Absatz in Artikel (293) des derzeit gültigen Handelsgesetzes hinzuzufügen, sodass er als Nummer (Zwei) eingereiht wird und der Text des Artikels in seiner aktuellen Form als Nummer (Eins) erscheint.(Die Beziehung zwischen der Bank und dem Begünstigten wird durch die Bestimmungen dieses Gesetzes sowie durch die Vorschriften und Anweisungen, die auf dessen Grundlage erlassen werden, geregelt. Ein Verstoß einer der beiden Parteien gegen die andere begründet eine deliktische Haftung, es sei denn, es gibt eine andere Vereinbarung. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf mögliche strafrechtliche oder disziplinarische Sanktionen, die gemäß anderen Gesetzen verhängt werden.

