Die Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Bagdad diskutierte am Montag, den 22. September 2025, in der Konferenzhalle eine Masterarbeit mit dem Titel (Die rechtliche Regelung der Governance im Hochschul- und Forschungsbereich im Irak – eine vergleichende Studie) von der Studentin Bara’a Karim Jahid.Das Prüfungskomitee bestand aus folgenden Professoren:

1- Prof. Dr. Sara Khalaf Jassim (Vorsitzende)

2- Prof. Dr. Ban Salah Abdul Qadir (Mitglied)

3- Assoc. Prof. Dr. Sera Harith Abdul Karim (Mitglied)

4- Assoc. Prof. Dr. Taghreed Mohammed Qaduri (Mitglied und Betreuer)

Die Masterarbeit hatte zum Ziel, eine juristische Studie vorzustellen, die eines der aktuellen Themen im juristischen Denken behandelt. Dies geschieht durch die Analyse der Realität der geltenden Gesetze im Irak und in vergleichbaren Ländern sowie durch die Beobachtung der Prinzipien und Standards, die durch internationale Abkommen und Verträge in diesem Bereich festgelegt wurden. Außerdem wurden die Schwächen der Institutionen, vor allem in Bezug auf fehlende Unabhängigkeit, unzureichende staatliche Finanzierung und das Fehlen eines integrierten gesetzlichen Rahmens, identifiziert und die grundlegenden Funktionen des Staates sowie der regierenden Gremien erklärt.

Die Masterarbeit umfasste drei Kapitel. Im ersten Kapitel wurde die Governance von Hochschulen und der Forschung eingeführt. Im zweiten Kapitel wurde der rechtliche Rahmen für die Rolle des Staates und der Governance-Strukturen in der institutionellen Governance von Hochschulen thematisiert. Im dritten Kapitel wurde schließlich die integrative Verbindung zwischen Governance und Qualitätssicherung im Hochschul- und Forschungsbereich behandelt.

Die Masterarbeit hat mehrere Empfehlungen hervorgebracht, von denen die wichtigsten sind:

1 – Die Notwendigkeit, von den Vergleichsstudien zu profitieren, die ein fortgeschrittenes Niveau an Reife und Integration im Bereich der Governance von Hochschulbildungseinrichtungen erreicht haben, da sie als zuverlässige Modelle dienen können, denen bei der Entwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für diesen Sektor gefolgt werden kann.

2 – Die Botschaft schlägt dem irakischen Gesetzgeber vor, ein differenziertes Modell zur Klassifizierung der Universitäten in drei Kategorien zu übernehmen: Forschungsuniversitäten, traditionelle Bildungseinrichtungen und beruflich praxisorientierte Universitäten.

Jede Universität soll eine institutionelle Botschaft haben, die ihre Vision, Prioritäten und Programme festlegt; dieses Modell leitet die Zulassungen, die Ressourcenplanung und die Erstellung der akademischen Programme entsprechend den Bedürfnissen der nationalen Entwicklung und des Arbeitsmarktes. Die staatliche Finanzierung soll an die Ergebnisse der akademischen Leistung, die Qualität der Lehre und die Akkreditierung gebunden sein, um die gute Governance zu fördern.

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Übersetzerin für Deutsch DAF- DAZ Lehrerin Arbeitet bei Bagdad- Universität

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