Die Juristische Fakultät der Universität Bagdad hat die Doktorarbeit mit dem Titel (Der gemeinsame Fehler und seine Auswirkungen auf die Kriminalität und Strafe – Eine vergleichende Studie mit der islamischen  Rechts (Fikah) von der Studentin Mayada Farraj Faleh im Bereich des Strafrechts am Sonntag, dem 7. September 2025, im Saal des Mustergerichts diskutiert.

Das Prüfungskomitee bestand aus folgenden Professoren:

1- Prof. Dr. Firas Abd Al-Munim Abdullah (Vorsitzender)

2- Prof. Dr. Baraa Munther Kamal (Mitglied)

3- Prof. Dr. Nawal Tareq Ibrahim (Mitglied)

4- Prof. Dr. Alaa Nasser Hussein (Mitglied)

5- Assist. Prof. Dr. Samer Saadoun Aboud (Mitglied)

6- Prof. Dr. Kazem Abdullah Hussein (Mitglied und Betreuer)

Das Ziel der Dissertation bestand darin, das Konzept und die Natur des gemeinsamen Fehlers zu untersuchen, sowie dessen Zusammenhang mit dem Fehler des Opfers im Kontext der modernen strafrechtlichen Politik im Bereich von Straftaten und Strafen zu analysieren. Zudem sollte der Anteil des gemeinsamen Fehlers an der Begehung der Straftat anhand des Verhaltens und des Ausmaßes der Schwere von Straftat und Täter im Lichte der vor den Strafgerichten geprüften Fakten bestimmt werden. Schließlich war eine rechtliche Einstufung dieser Straftaten auf Grundlage aller Tatbestandselemente vorgesehen.

Die Dissertation bestand aus drei Kapiteln. Das erste Kapitel behandelte die Natur des gemeinsamen Fehlers, das zweite Kapitel die Auswirkungen des gemeinsamen Fehlers auf die Strafbarkeit und das dritte Kapitel die Auswirkungen des gemeinsamen Fehlers auf die Bestrafung sowie auf die zivil- und verwaltungsrechtlichen Sanktionen.Die Dissertation schloss mit mehreren Empfehlungen, die am bedeutendsten sind:

1- Es obliegt dem irakischen Gesetzgeber, sicherzustellen, dass die volle Verantwortung auf den Täter übertragen wird, wenn das Opfer in keiner Weise an der Begehung des Verbrechens beteiligt war. Hat die Beteiligung des Opfers jedoch das Eintreten des Verbrechens vollständig beeinflusst, so trägt das Opfer allein die Verantwortung für dessen Ergebnis. Die Tat des Täters, die keinen Einfluss auf das Eintreten des Verbrechens hatte, ist dabei ohne Bedeutung.

2- Der irakische Gesetzgeber darf einen Fehler nicht vollständig auf einen anderen Fehler ausdehnen, es sei denn in zwei Fällen: Erstens, wenn das Fehlverhalten des Opfers so schwerwiegend ist, dass es das Fehlverhalten des Täters in den Hintergrund drängt und kaum erwähnenswert ist. Der zweite Fall betrifft das Wohlbefinden des Opfers; andernfalls bleibt die materielle Zurechnung gegenüber dem Täter bestehen.

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Übersetzerin für Deutsch DAF- DAZ Lehrerin Arbeitet bei Bagdad- Universität

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